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Auszug aus dem Gemeinderatsprotokoll Villingen vom 25. Mai 1859: (Quelle: Villingener Hefte Nr. 2, S.26)
Pkt 1)
Das Gesuch des Schäfers Jakob Sauerwein aus Usenborn um Aufnahme als Ortsbürger. Da der Gemeindeschäfer kein Ortsfremder sein soll, wird dieses abgelehnt.
Auszug aus dem Gemeinderatsprotokoll Villingen vom 10. Nov. 1859: (Quelle: Villingener Hefte Nr. 2, S.27)
Beschwerde-Vorstellung des Schäfers Jakob Sauerwein aus Usenborn, gegenwärtig in Villingen. Erneut wurde über die Aufnahme des Jakob Sauerwein verhandelt. Es konnte keine Einigung erzielt werden. Die Verhandlungen müssen ziemlich heftig gewesen sein, da zwei Gemeinderäte die Sitzung verließen, ohne das Protokoll zu unterschreiben.
Das erneute Aufnahmegesuch des Schäfers Jakob Sauerwein am 6. Dez. fünf Gemeinderäte stimmten für die Aufnahme, zwei unter dem Vorbehalt der Einhaltung der gesetzlichen Voraussetzungen. Sauerwein muss sein Vermögen darlegen und nachweisen, dass er sich ernähren kann und der Gemeinde nicht zur Last fällt.
Auszug aus dem Gemeinderatsprotokoll Villingen vom 26. März 1861: (Quelle: Villingener Hefte Nr. 4, S.41-43)
Pkt 2) Die Anstellung eines neuen Gemeindeschäfers zu Villingen.
Der Großherzogl. Bürgermeister trägt vor:
„Der seitherige Gemeindeschäfer Jakob Sauerwein hat infolge eines abgeschlossenen Engagement als Schäfer für eines der Güter des Fürsten Labanoff in Rußland die hiesige Schafherde gekündigt und in Folge dessen ist die Ernennung eines anderen Schäfers notwendig gewesen. In einer früheren Gemeinderatssitzung wurde die Ansicht ausgesprochen, in der Gemeinde eine öffentliche Bekanntmachung zu erlassen, wer sich zur Übernahme des Schäferdienstes melden wolle, dies ist geschehen und es haben sich folgende hiesige Einwohner gemeldet.“
a. Konrad Stühler
b. Kaspar Sch.
c. Adam Pfarrer
„Bezüglich der Anstellung des neuen Schäfers habe ich den Gemeinderat darauf aufmerksam zu machen, dass dem nun anzustellenden Schäfer folgende Bedingungen zu stellen sein dürften:“
- Der Schäfer darf nicht mehr als 10 bis 15 Schafe halten, keinen Schafhandel betreiben oder auf eigene Rechnung, noch unter dem Namen eines Anderen oder in Gemeinschaft mit einem Anderen. Wird diese Bestimmung übertreten und von einem Mitgliede des Ortsvorstandes deshalb eine Beschwerde erhoben, so verfällt der Schäfer Abschneidung aller gerichtlichen Weiterungen in eine Kontraktionalstrafe von 1 Malter Brotfrucht, welche von der Besoldung abgezogen wird.
- Sollte der Schäfer sich gegen eine Anordnung des Ortsvorstandes widersetzen oder um diese in irgendeine Art und Weise rückgängig zu machen oder dadurch den Dienst kündigen, so verfällt derselbe in ein Kontraktionalstrafe von 50 Fl.
- Das Unter- oder Mittagspferchen unbefugt auf fremden oder eigentümlichen Grundstücken hat der Schäfer für jeden einzelnen Fall mit 4 Gulden in die Gemeindekasse zu bezahlen. Hierbei werden alle Weiterungen ausgeschlossen, es genügt zu dessen Begründung die Anzeige des Feldschützen oder eines Ortsvorstandsmitglieds.
- Der Schäfer darf ohne Erlaubnis des Ortsvorstandes sich keine 2 Tage von der Herde entfernen.
Der Gemeinderat ist der Ansicht, dass die Ernennung in Person des Kaspar Sch. eine äußerst schwierige sei, da derselbe den Handel nicht lassen werde. Wenn hingegen in bindender Weise Kaspar Sch. die vorstehenden Bedingungen erfülle, so stünde der Annahme als Schäfer nichts im Wege.“
Der Bürgermeister.
Der Gemeinderat
Auszug aus dem Gemeinderatsprotokoll Villingen vom 15. Sept. 1865: (Quelle: Villingener Hefte Nr. 9, S.49-51)
Die Ernennung eines neuen Schäfers.
Der seitherige Gemeindeschäfer Kaspar Schäfer hat seinen Dienst gekündigt und ist mit Michaeli 29. Sept. d. J. die Ernennung resp. Annahme eines neuen Schäfers nötig geworden. Für die Stelle haben sich gemeldet Konrad Stühler und Jakob Sauerwein welches ich hiermit der Beschlussnahme des Gemeinderats unterbreite. Der Gemeinderat beschloss nach stattgehabter Beratung durch Abstimmung mit fünf Stimmen gegen vier Stimmen Konrad Stühler zum Schäfer zu ernennen. Weiter wurde beschlossen, dass für die Folge das Jahr des Schäfers mit dem Kalenderjahr begonnen und derselbe jede Weihnachten wie die übrigen Gemeindediener gedingt werden soll. Der Großh. Bürgermeister
Der Gemeinderat
Zu vorstehendem Protokoll ist noch zu bemerken, dass die Gemeinderäte Reinhard Graf, Adam Zimmer, Joh. Hau und Heinrich Bender II sich für die Ernennung des Konrad Stühler, die Gemeinderäte Georg Pfarrer, Heinrich Heineck, Joh. Leschorn und der unterzeichnete Groß. Bürgermeister Zimmer für die Ernennung des Jacob Sauerwein zum Gemeindeschäfer ausgesprochen und Joh. Leschorn am Schluss des Protokolls sich entfernt hatte. Der Groß. Bürgermeister
Fortgesetzt Villingen den 18. Sept. 1865
Wenngleich die Entscheidung der Ernennung des Gemeindeschäfers nach § 19 der Gemeindeordnung Groß. Kreisamtes Nidda anheim gestellt wurde, so hatte doch der unterzeichnende Groß. Bürgermeister Veranlassung genommen dem Konrad Stühler die Erklärung abgegeben den Dienst eines Gemeindeschäfers nicht annehmen zu wollen der Dringlichkeit der Sache wegen auf heute Abend den Gemeinderat zusammen zu berufen. Sämtliche Mitglieder des Gemeinderats mit Ausnahme des Gemeinderats Reinhard Graf welcher abwesend ist, waren geladen und erschienen Georg Pfarrer, Heinrich Heineck, Johan. Leschorn, Johan. Roth, Heinrich Bender, Adam Zimmer, Johan. Hau war nicht erschienen. Der Großh. Bürgermeister eröffnete die Sitzung und trug vor nach Verlesung des Art. 19 der Gemeindeordnung. In der Sitzung vom 15. des Monats wurde über die Ernennung eines Gemeindeschäfers abgestimmt und das Ergebnis der Abstimmung waren fünf Stimmen für Konrad Stühler und vier Stimmen für Jacob Sauerwein, sonach die Mehrzahl für die Ernennung des Konrad Stühler. Ich habe gestützt auf den dem Gemeinderat bekannten Artikel 19 der Gemeindeordnung mich verpflichtet geachtet eine Entscheidung des Großh. Kreisamtes Nidda verlangen zu müssen, weil der zum Schäfer vorgeschlagene Konrad Stühler von diesem Geschäft nichts versteht, anderseits weil man dessen Ernennung als Parteisache betrachtet haben soll.
Konrad Stühler hat unterdessen auf die Annahme des Gemeindeschäfers verzichtet und habe ich mich verpflichtet dies mitzuteilen Gemeinderat Johann Roth erklärte: Ich habe dem Konrad Stühler meine Stimme gegeben, dabei bleibe ich und wenn Konrad Stühler die Schafe nicht hüten will, mag werden wer will. Gemeinderat Adam Zimmer III. es wäre ihm am liebsten wenn der Gemeinderat vollständig wäre. Heinrich Bender erklärte sich zu gar nichts zu erklären für diesen Abend. Die Gemeinderäte Georg Pfarrer, Heinrich Heineck, und Johann Leschorn bestehen darauf dass Jacob Sauerwein zum Schäfer ernannt werde. Der Großh. Bürgermeister tritt dieser Erklärung bei.
Der Großh. Bürgermeister
Der Gemeinderat
Heinrich Bender und Johan. Roth verweigern die Unterschrift dieses Protokolls.